Beratungseinsatz nach
§ 37.3 SGB XI für Pflegebedürftige

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
(oder Qualitätssicherungsbesuch) ist ein regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden.

Wer von Angehörigen häuslich gepflegt und mindestens Pflegegrad 2 hat, muss regelmäßig beraten werden.
Die Beratungsbesuche müssen in folgender Regelmäßigkeit erfolgen:

Pflegegrad

Häufigkeit

Pflegegrad 2 

jedes Halbjahr (also 2 x im Jahr) 

Pflegegrad 3

jedes Halbjahr (also 2 x im Jahr)

Pflegegrad 4

jedes Quartal (also 4 x im Jahr) 

Pflegegrad 5

jedes Quartal (also 4 x im Jahr)